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Neue Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949: Automotives Qualitätsmanagement in Bewegung



Neue Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949: Automotives Qualitätsmanagement in Bewegung

Bereits seit Oktober 2013 existiert eine Neuauflage der ISO/TS 16949-Zertifizierungsvorgaben. Von diesen Neuregelungen sind nicht nur die bisher zertifizierten und noch zu zertifizierenden Unternehmen im Bereich Automotive betroffen, sondern auch die bei der IATF akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften. 

Dass die Übergangsfrist von der 3. auf die 4. Auflage der ISO/TS 16949 am 01.04. endet, ist kein Aprilscherz, sondern eine ernsthafte Sache. Schließlich müssen spätestens dann die neuen Vorgaben bei allen Zertifizierungsvorhaben - und verfahren berücksichtigt werden und alle entsprechenden Zertifikate bis spätestens 01.04.2015 an die neuen Vorgaben angepasst werden. Bis dahin müssen sich Unternehmen, Auditoren und Zertifizierungsgesellschaften also eingehend mit den Änderungen beschäftigen und diese dann natürlich auch entsprechend umsetzen, um eine ISO/TS 16949-Zertifizierung (wieder) zu erhalten.
 
Änderungen haben sich vornehmlich im Bereich der "Sanktionierten Interpretationen" (Sanctioned Interpretations) und der "Häufig gestellten Fragen" (FAQ) wie auch aus der Beseitigung nicht klar definierter und damit interpretationswürdiger Abschnitte aus der 3.Auflage der ISO/TS 16949 ergeben. Hinzu kommen entsprechende Erfahrungen mit der Durchführung der bisher geltenden Zertifizierungsvorgaben, die ebenso in die neue Version eingearbeitet wurden. Kurz gesagt: Die Revision der Norm erfolgte auch aufgrund von Abweichungen von selbiger. Die Neuinterpretation ist damit bereits per se eine Form des kontinuierlichen Qualitätsmanagements, nimmt sie doch den Anspruch der immerwährenden Verbesserung auf und setzt ihn in neuen Zertifizierungsvorgaben um.

Wichtige Änderungen der "neuen" ISO/TS 16949

Was aber hat sich nun tatsächlich verändert? Zum einen müssen nun auch verlängerte Werkbänke "verabschieden", werden sie nun doch als eigenständige Produktionsstandorte angesehen und müssen demnach eine individuelle Zertifizierung vorweisen können bzw. einen eigenen Zertifizierungsprozess durchlaufen. Das "Übertragen" des ISO/TS 16949-Zertifikats eines Mutterunternehmens auf etwaige verlängerte Werkbänke entfällt damit. Die entsprechenden Produktionsstandorte erhalten somit auch einen separaten Eintrag in die Datenbank der IATF (International Automotive Task Force).

Weitere wichtige Änderungen betreffen die Informationspolitik der Unternehmen. Diese müssen den Zertifizierungsgesellschaften Änderungen im Unternehmen melden. Tun sie dies nicht, kann dies als Vertragsbruch gewertet und ein Entzug des ISO/TS 16949 Zertifikats die Folge sein. Auch im Sinne einer verbesserten Kommunikation sieht sich die neue Vorgabe, was das Informieren des Auditors hinsichtlich für das eigentliche Audit wichtiger Daten angeht. Diese Informationen müssen dem Auditor vor dem Audit zur Verfügung gestellt werden.


Auch Audits von Änderungen betroffen
Neue Vorgaben finden sich schließlich auch im weiteren Bereich der Audits. So dürfen beispielsweise entsprechende Berater während des Audits körperlich nicht anwesend sein. Auch neu ist die Festsetzung der minimalen Auditzeit, die während des Audits in der Produktion verbracht werden muss ( 1/3 der gesamten Auditzeit). Hinzu kommt, dass ein Auditor das Unternehmen während eines Audit-Zyklus begleiten muss und sich mindestens eine Stunde vor dem einführenden Audit-Gespräch im Unternehmen selbst ein Bild von den aktuellen Daten und relevanten Informationen muss.

Insgesamt sollen diesen Maßnahmen vor allen zu einer weiteren Verbesserung Effektivität entsprechender  ISO/TS16949-Zertifizierungsaudits dienen. Dazu gehört ohne Zweifel auch die Anforderung an die Unternehmen, ihr Audit-Abweichungsmanagement weiter zu professionalisieren und zu beschleunigen. Jetzt nämlich gilt, dass Abweichungen, welche die Zertifizierungsgesellschaft während des/der Audits festgestellt hat, innerhalb von 60 Kalendertagen, beginnend nach dem letzten Audittag,  "beheben" muss, d.h. die Vorlage von Nachweisen über nachprüfbar wirksame Maßnahmen und Korrekturen, die entsprechend eingeleitet wurden. Die Zertifizierungsgesellschaft ihrerseits hat nach dem letzten Audittag  90 Tage Zeit, die erbrachten Nachbesserungsnachweise zu verifizieren und zu klassifizieren.

 
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