Neue
Zertifizierungsvorgaben zur ISO/TS 16949: Automotives Qualitätsmanagement in
Bewegung
Bereits seit Oktober 2013 existiert eine Neuauflage
der ISO/TS 16949-Zertifizierungsvorgaben. Von diesen Neuregelungen sind
nicht nur die bisher zertifizierten und noch zu zertifizierenden Unternehmen im
Bereich Automotive betroffen, sondern auch die bei der IATF akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften.
Dass die Übergangsfrist von der 3. auf die 4. Auflage der ISO/TS 16949 am
01.04. endet, ist kein Aprilscherz, sondern eine ernsthafte Sache. Schließlich
müssen spätestens dann die neuen Vorgaben bei allen Zertifizierungsvorhaben -
und verfahren berücksichtigt werden und alle entsprechenden Zertifikate bis
spätestens 01.04.2015 an die neuen Vorgaben angepasst werden. Bis dahin müssen
sich Unternehmen, Auditoren und Zertifizierungsgesellschaften also eingehend
mit den Änderungen beschäftigen und diese dann natürlich auch entsprechend
umsetzen, um eine ISO/TS 16949-Zertifizierung (wieder) zu erhalten.
Änderungen haben sich vornehmlich im
Bereich der "Sanktionierten Interpretationen" (Sanctioned
Interpretations) und der "Häufig gestellten Fragen" (FAQ) wie auch aus
der Beseitigung nicht klar definierter und damit interpretationswürdiger
Abschnitte aus der 3.Auflage der ISO/TS 16949 ergeben. Hinzu kommen
entsprechende Erfahrungen mit der Durchführung der bisher geltenden
Zertifizierungsvorgaben, die ebenso in die neue Version eingearbeitet wurden.
Kurz gesagt: Die Revision
der Norm erfolgte auch aufgrund von Abweichungen von selbiger. Die Neuinterpretation
ist damit bereits per se eine Form des kontinuierlichen Qualitätsmanagements,
nimmt sie doch den Anspruch der immerwährenden Verbesserung auf und setzt ihn
in neuen Zertifizierungsvorgaben um.
Wichtige
Änderungen der "neuen" ISO/TS 16949
Was aber hat sich nun tatsächlich
verändert? Zum einen müssen nun auch verlängerte Werkbänke "verabschieden",
werden sie nun doch als eigenständige Produktionsstandorte angesehen und müssen
demnach eine individuelle Zertifizierung vorweisen können bzw. einen eigenen
Zertifizierungsprozess durchlaufen. Das "Übertragen" des ISO/TS
16949-Zertifikats eines Mutterunternehmens auf etwaige verlängerte Werkbänke
entfällt damit. Die entsprechenden Produktionsstandorte erhalten somit auch
einen separaten Eintrag in die Datenbank der IATF (International Automotive
Task Force).
Weitere wichtige Änderungen betreffen die
Informationspolitik der Unternehmen. Diese müssen den
Zertifizierungsgesellschaften Änderungen im Unternehmen melden. Tun sie dies
nicht, kann dies als Vertragsbruch gewertet und ein Entzug des ISO/TS 16949
Zertifikats die Folge sein. Auch im Sinne einer verbesserten Kommunikation
sieht sich die neue Vorgabe, was das Informieren des Auditors hinsichtlich für
das eigentliche Audit wichtiger Daten angeht. Diese Informationen müssen dem
Auditor vor dem Audit zur Verfügung gestellt werden.
Auch
Audits von Änderungen betroffen
Neue Vorgaben finden sich schließlich auch
im weiteren Bereich der Audits. So dürfen beispielsweise entsprechende Berater während des Audits
körperlich nicht anwesend sein. Auch neu ist die Festsetzung der minimalen
Auditzeit, die während des Audits in der Produktion verbracht werden muss ( 1/3
der gesamten Auditzeit). Hinzu kommt, dass ein Auditor das Unternehmen während
eines Audit-Zyklus begleiten muss und sich mindestens eine Stunde vor dem
einführenden Audit-Gespräch
im Unternehmen selbst ein Bild von den aktuellen Daten und relevanten
Informationen muss.
Insgesamt sollen diesen Maßnahmen vor allen
zu einer weiteren Verbesserung Effektivität entsprechender ISO/TS16949-Zertifizierungsaudits dienen.
Dazu gehört ohne Zweifel auch die Anforderung an die Unternehmen, ihr
Audit-Abweichungsmanagement weiter zu professionalisieren und zu beschleunigen.
Jetzt nämlich gilt, dass Abweichungen, welche die Zertifizierungsgesellschaft
während des/der Audits festgestellt hat, innerhalb von 60 Kalendertagen, beginnend
nach dem letzten Audittag, "beheben"
muss, d.h. die Vorlage von Nachweisen über nachprüfbar wirksame Maßnahmen und
Korrekturen, die entsprechend eingeleitet wurden. Die
Zertifizierungsgesellschaft ihrerseits hat nach dem letzten Audittag 90 Tage Zeit, die erbrachten
Nachbesserungsnachweise zu verifizieren und zu klassifizieren.
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